Rentenreform 2026: Was auf Unternehmen jetzt zukommt

15.7.2026
Datum
15.7.2026
Autor
Degura
Kategorie
company pension scheme (bAV)
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Die Rentenreform 2026 verändert die Altersvorsorge auch für Unternehmen

Die Rentenreform 2026 ist längst nicht mehr nur ein Thema für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit den 33 Empfehlungen der Rentenkommission rückt sie auch für Unternehmen in den Fokus: Wer heute Personalverantwortung trägt, muss verstehen, wie die geplanten Änderungen die eigene bAV-Strategie beeinflussen.

Am 23. Juni 2026 hat die Rentenkommission, offiziell Alterssicherungskommission genannt, ihren Bericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben. Der Koalitionsausschuss hat die Empfehlungen bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, sie vollständig umsetzen zu wollen. Rechtlich bindend ist davon zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts, das Gesetzgebungsverfahren soll aber noch 2026 starten.

Für HR-Verantwortliche und den Finanzbereich bedeutet das: Es lohnt sich, die Rentenreform 2026 für Unternehmen jetzt zu verstehen, statt erst zu reagieren, wenn der Gesetzestext steht. Viele der Empfehlungen greifen direkt in bestehende Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge ein.

Was hat die Rentenkommission 2026 konkret empfohlen?

Die Rentenkommission hat ein Paket aus 33 Empfehlungen vorgelegt, das die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge gemeinsam betrachtet. Kern ist eine Zielgröße von mindestens 70 Prozent Nettoersatzquote im Ruhestand, also des letzten Nettoeinkommens vor der Rente.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick:

  • Neue Kapitalkomponente: Ein Teil der gesetzlichen Rente soll künftig am Kapitalmarkt angelegt werden, finanziert über einen zusätzlichen Beitrag von 2 Prozent des Bruttolohns.
  • Späterer Renteneintritt: Die Regelaltersgrenze soll ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre steigen.
  • Wegfall der abschlagsfreien Frührente: Die Rente nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge soll entfallen.
  • Breitere Beitragsbasis: Auch Selbstständige und weitere Erwerbstätige sollen künftig einzahlen.

Die Kommission betont ausdrücklich, dass die Empfehlungen als Gesamtpaket zu verstehen sind, nicht als Auswahlmenü. Den vollständigen Bericht veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was bedeutet die neue Kapitalkomponente für Arbeitgeber?

Arbeitgeber tragen die neue Kapitalkomponente zur Hälfte mit. Der zusätzliche Beitrag von 2 Prozent des Bruttolohns soll zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aufgebracht werden, nach aktuellem Vorschlag ab 2028 stufenweise eingeführt.

Bedeutet konkret: Für ein Unternehmen mit einer festen Bruttolohnsumme kommt ab 2028 ein weiterer, schrittweise steigender Personalkostenblock hinzu, zusätzlich zur bestehenden betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG). Die neue Komponente ersetzt die bAV nicht, sie ergänzt die gesetzliche Rente um ein zweites, kapitalgedecktes Element.

Für CFOs heißt das vor allem: Die Personalkostenplanung für die kommenden Jahre sollte diesen neuen Baustein bereits berücksichtigen, auch wenn der genaue Gesetzestext noch nicht vorliegt.

Wie hängt die Rentenreform mit der betrieblichen Altersvorsorge zusammen?

Die Rentenreform 2026 betrifft in erster Linie die gesetzliche Rente, die erste Säule der Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge, die zweite Säule, bleibt davon zunächst unberührt, gewinnt aber an Bedeutung: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) steht das Sozialpartnermodell inzwischen allen Unternehmen offen, nicht mehr nur tarifgebundenen Betrieben. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich eine automatische Opting-out-Regel: Arbeitgeber können Beschäftigte automatisch in die bAV einbeziehen, ein Widerspruch ist aktiv erforderlich, der Pflichtzuschuss liegt bei mindestens 20 Prozent.

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein Dreiklang: gesetzliche Rente mit neuer Kapitalkomponente, betriebliche Altersvorsorge mit gestärktem Sozialpartnermodell und private Vorsorge, die ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger ebenfalls neu aufgestellt wird. Wer die eigene bAV bereits digital und transparent verwaltet, etwa über die Pension Cloud, kann neue regulatorische Anforderungen einfacher einordnen, weil die Datenbasis schon steht.

Offen ist bislang, wie sich die neue Kapitalkomponente der gesetzlichen Rente zur bestehenden Entgeltumwandlung in der bAV verhält, etwa steuerlich oder beim Zusammenspiel der Freibeträge. Der Bericht der Rentenkommission klärt das nicht abschließend.

Welchen Zeitplan sollten Unternehmen im Blick haben?

Mehrere Reformschritte laufen zwischen 2026 und 2028 parallel. Der Überblick in chronologischer Reihenfolge:

  • 22. Januar 2026: BRSG II tritt in Kraft, das Sozialpartnermodell steht seither allen Unternehmen offen.
  • 23. Juni 2026: Die Rentenkommission übergibt ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • 1. Juli 2026: Die neue automatische Opting-out-Regel greift, mit einem Pflichtzuschuss von mindestens 20 Prozent.
  • 2. Juli 2026: Der Koalitionsausschuss würdigt die Empfehlungen und kündigt an, sie vollständig umsetzen zu wollen.
  • bis Ende 2026: Das Gesetzgebungsverfahren zur Rentenreform soll laut Bundesregierung abgeschlossen werden.
  • 1. Januar 2027: Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab.
  • ab 2028: Die neue Kapitalkomponente wird stufenweise eingeführt.

Einen laufend aktualisierten Überblick liefert die FAQ der Bundesregierung zur Rentenreform.

Was sollten HR und Geschäftsführung jetzt schon tun?

Auf den finalen Gesetzestext zu warten, kostet Vorlaufzeit. Sinnvoller ist es, die eigene bAV-Basis jetzt zu klären:

  • Prüfen, welches Durchführungsmodell aktuell genutzt wird und ob es zum neu geöffneten Sozialpartnermodell passt.
  • Klären, wie die neue Opting-out-Regel seit dem 1. Juli 2026 in der eigenen bAV-Kommunikation umgesetzt ist.
  • Die Personalkostenplanung um die neue Kapitalkomponente ab 2028 ergänzen, auch ohne finalen Gesetzestext.
  • Die digitale, transparente Verwaltung der bAV sicherstellen, damit neue regulatorische Anforderungen nicht zusätzlich zur bestehenden Komplexität kommen.

DEGURA unterstützt Unternehmen genau an diesem Punkt: Mit der Pension Cloud lassen sich bestehende bAV-Verträge digital verwalten, neue Regelungen wie das geöffnete Sozialpartnermodell einbinden und Mitarbeitende über die Degura App direkt informieren.

Fazit: Rentenreform 2026 als Anlass, die eigene bAV-Strategie zu prüfen

Die Rentenreform 2026 ist noch kein Gesetz, aber die Richtung ist klar: eine neue, kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rente, ein höheres Renteneintrittsalter und der Wegfall bisheriger Frührente-Regelungen. Für Unternehmen kommt das nicht isoliert, sondern parallel zu bereits laufenden Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge durch BRSG II und beim Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger ab 2027.

Wer als Unternehmen schon heute weiß, wie die eigene bAV aufgestellt ist, digital verwaltet wird und zum neu geöffneten Sozialpartnermodell passt, muss die kommenden Änderungen nur einordnen statt bei drei Baustellen gleichzeitig neu anzufangen. Genau das macht den Unterschied zwischen reaktivem Abarbeiten von Gesetzestexten und einer vorausschauenden Vorsorgestrategie.

DEGURA begleitet Unternehmen dabei, ihre betriebliche Altersvorsorge digital, rechtssicher und verständlich für Mitarbeitende aufzustellen, unabhängig davon, welche Regelung als Nächstes kommt.

FAQ zur Rentenreform 2026

Ist die Rentenreform 2026 schon Gesetz?

Nein. Die Rentenkommission hat ihre 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 vorgelegt, der Koalitionsausschuss hat sie gewürdigt. Bis ein Gesetzestext vorliegt und der Bundestag entscheidet, sind die Vorschläge nicht rechtlich bindend. Für die eigene Planung heißt das: Verbindliche Details gibt es erst mit dem Gesetzentwurf, an der politischen Grundrichtung dürfte sich laut Koalitionsausschuss aber wenig mehr ändern.

Was ist die Rentenkommission?

Die Rentenkommission, offiziell Alterssicherungskommission, ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium aus Wissenschaftlern und Parlamentariern unter Leitung von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda. Sie hat den Auftrag, Vorschläge für eine langfristige Rentenreform zu erarbeiten.

Wer zahlt die neue Kapitalkomponente in der gesetzlichen Rente?

Der zusätzliche Beitrag von 2 Prozent des Bruttolohns soll zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden. Zur Orientierung: Bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro entspräche das rechnerisch 80 Euro im Monat, aufgeteilt in 40 Euro je Seite. Das genaue Verfahren steht noch nicht fest.

Was ändert sich beim Renteneintrittsalter?

Die Regelaltersgrenze soll ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre steigen, ältere Jahrgänge sind von dieser Anhebung laut Vorschlag nicht mehr betroffen. Zusätzlich soll die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren entfallen.

Was hat die Rentenreform mit BRSG II zu tun?

BRSG II betrifft die betriebliche Altersvorsorge, die Rentenreform der Rentenkommission die gesetzliche Rente. Für Unternehmen heißt das in der Praxis: BRSG II und das Sozialpartnermodell liegen meist bei HR und Payroll, die neue Kapitalkomponente der gesetzlichen Rente betrifft eher die Personalkostenplanung im Finance-Bereich.

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