Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Das ist eine Frage, die sich im Grunde schnell beantworten lässt. Denn: Die bAV gilt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge als eine der drei Säulen der Altersversorgung in Deutschland. Mithilfe der bAV kann sich jeder Arbeitnehmer ein finanzielles Polster im Alter aufbauen und seine spätere Rente aufstocken und aufbessern.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Den größten Vorteil einer bAV stellt dabei das Modell der Entgeltumwandlung dar. Seit 2002 hat nämlich jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil seines Bruttoeinkommens für die betriebliche Altersvorsorge aufzuwenden.
Ein Vorteil hierbei ist, dass Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen nicht nur steuer-, sondern auch beitragsfrei gestellt werden. Die Entgeltumwandlung führt also zu einer Verminderung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge, da das gesamte Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers geringer wird.
Insgesamt gibt es (je nach Auslegung) sechs unterschiedliche Varianten, wie die betriebliche Altersvorsorge in einem Unternehmen organisiert und durchgeführt werden kann.
Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfond
Die Direktversicherung ist hierbei mit über acht Millionen Verträgen, die am meisten verbreitete Art der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Hierbei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten abschließt und entweder allein oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer finanziert.
Bei Pensionskassen und Pensionsfonds zahlt der Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung in die Pensionskasse ein und profitiert so von Vorteilen bei Steuer- und Sozialabgaben. Anders als Pensionsfonds investieren Pensionskassen das Geld der Versicherten normalerweise nicht in Fonds oder ETFs mit hohen Renditechancen, sondern in sichere und derzeit nur schwach verzinste Anleihen. Dementsprechend weisen Pensionsfonds zwar höhere Renditechancen auf, bergen allerdings auch ein größeres Risiko.
Bei der Direkt- oder Pensionszusage wird den Arbeitnehmern eine Betriebsrente zugesichert, die aus dem Unternehmensvermögen ausgezahlt wird. Hierbei sind keine eigenen Beiträge des Arbeitnehmers notwendig, es ist jedoch möglich, die spätere Rente durch das Modell der Entgeltumwandlung weiter zu erhöhen.
Das Sozialpartnerprogramm
Seit 2018 gibt es außerdem das Sozialpartnermodell. Bei den “Sozialpartnern” handelt es sich um die Tarifparteien Arbeitgeber und Gewerkschaften. Der Arbeitgeber übernimmt hier keine Haftung für eine Garantierente, sondern gewährleistet lediglich die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge. Dies ermöglicht mehr Flexibilität beim Anlegen der Beiträge.
Die bAV schließt sicher die Rentenlücke
Das Abschließen einer betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet zudem weitere Vorteile.
Die Mindesthöhe und Dauer der Rentenzahlungen sind garantiert. Ferner birgt die bAV für Arbeitnehmer einen geringen Arbeits- und Verwaltungsaufwand, da der Arbeitgeber die Vertragsangelegenheiten weitgehend übernimmt.
Das Betriebsrentengesetz garantiert die Auszahlung der Rente, auch wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste. Überdies bleibt das angesparte Kapital erhalten, falls Hartz-IV bezogen werden muss.